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Es sollten die Beziehungen zwischen Herstellern, Mitgliedstaaten, Kommission und EBLS sowie deren jeweilige Verpflichtungen für die Durchführung des Arbeitsprogramms festgelegt werden, wobei den Erfahrungen, die während der ersten und zweiten Stufe des Arbeitsprogramms erzielt wurden, dem Ziel der Trennung zwischen Risikobewertung und Risikomanagement und dem Erfordernis einer möglichst effizienten Arbeitsplanung Rechnung zu tragen ist.
Für den Erfolg des Arbeitsprogramms ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Herstellern, Mitgliedstaaten, Kommission und EBLS und die genaue Einhaltung der…
insichtlich der zu übermittelnden Informationen muss festgelegt werden, in welchem Format und innerhalb welcher Fristen Hersteller diese Informationen mitteilen…
Festgelegt werden sollten die Beziehung zwischen Herstellern, Mitgliedstaaten, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, nachstehend „die Behörde“,…
Zur Beschleunigung des Prüfungsprozesses sollten der Arbeitsablauf bei der Gegenprüfung und die Beziehungen zwischen Antragstellern, Mitgliedstaaten, der…
Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter sollte ferner dafür sorgen, dass für die Maschine, die er in Verkehr bringen will, eine Risikobeurteilung vorgenommen…
Arbeitsabläufe einschließlich des Einsatzes von Material und Betriebsmitteln planen und sich an der Planung und Umsetzung neuer Arbeitstechniken und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.