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Bei der Vermarktung anderer Milcherzeugnisse als Milch setzen die Mitgliedstaaten die bei der Herstellung verwendeten Milchmengen fest. Dabei ist von folgenden Äquivalenzen auszugehen: Bei Käse und allen anderen Milcherzeugnissen können die Mitgliedstaaten die Äquivalenzen unter anderem nach dem Gehalt an Trockenmasse und an Fett der betreffenden Käse- bzw. Erzeugnisarten bestimmen. Kann der Erzeuger der zuständigen Behörde den Nachweis der für die Herstellung der betreffenden Erzeugnisse tatsächlich verwendeten Mengen erbringen, so stützt sich der Mitgliedstaat auf diesen Nachweis an Stelle der in den Unterabsätzen 1 und 2 genannten Äquivalenzen.
1 kg Rahm = 0,263 kg Milch × % Fettgehalt des Rahms, ausgedrückt als Masse,
1 kg Butter = 22,5 kg Milch.
Erweist es sich als schwierig, die für die Verarbeitung verwendeten Mengen auf der Grundlage der vermarkteten Erzeugnisse zu bestimmen, so können die Mitgliedstaaten die äquivalenten Milchmengen pauschal auf der Grundlage des Milchkuhbestands des Erzeugers und einer für den Bestand repräsentativen durchschnittlichen Milchleistung je Kuh festsetzen. KAPITEL III ZAHLUNG DER ABGABE
Im Falle von Direktverkäufen werden die Äquivalenzmengen je Kilogramm Käse wie folgt festgesetzt: Hartkäse12,20 kgSchnittkäsebis 40 % Fett i. Tr.12,30…
Bemisst der Abnehmer die Rohmilch bei der Übernahme nach Litern, hat er eine Umrechnung von Liter in Kilogramm vorzunehmen. Dabei ist ein Umrechnungsfaktor von…
In Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 595/2004 der Kommission sind die Bedingungen festgelegt, unter denen der Fettgehalt der Milch bei der endgültigen…
Zur Erstellung der in Artikel 8 Absatz 1 für jeden Erzeuger vorgesehenen Abrechnung und gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 wird der…
In den Fällen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben b) und c) der Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 muss der gesamte Referenzfettgehalt der zugewiesenen oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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