Anhang 1 32012R0259VERORDNUNG (EU) Nr. 259/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. März 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 in Bezug auf die Verwendung von Phosphaten und anderen Phosphorverbindungen in für den Verbraucher bestimmten Waschmitteln und Maschinengeschirrspülmitteln (Text von Bedeutung für den EWR)
„ANHANG VIa BEGRENZUNGEN DES GEHALTS AN PHOSPHATEN UND AN ANDEREN PHOSPHORVERBINDUNGEN Detergens Begrenzungen Datum, ab dem die Begrenzung gilt 1. Für den…
§ 5 Abs. 1 WRMGGesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln
Es ist verboten, Wasch- und Reinigungsmittel in den Verkehr zu bringen, deren Gehalt an Phosphorverbindungen die in einer Rechtsverordnung nach Absatz 2…
§ 2 Abs. 1 PHöchstMengVVerordnung über Höchstmengen für Phosphate in Wasch- und Reinigungsmitteln
Es ist Herstellern, Einführern und Vertriebsunternehmen untersagt, Wasch- und Reinigungsmittel zur Verwendung im Haushalt in den Verkehr zu bringen, die einen…