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Eine staatliche Beihilfe kann als Faktor gelten, der den mittelfristigen Finanzbedarf des Empfängerunternehmens senkt. Im Einklang mit der allgemeinen Finanzpraxis kann deshalb als mittelfristig ein Zeitraum von fünf Jahren festgelegt werden. Der Zins bei Rückforderungsentscheidungen sollte daher einem für fünf Jahre festgelegten effektiven Jahreszins entsprechen.
Soweit per Entscheidung nicht anders bestimmt, entspricht der Zinssatz, der bei der Rückforderung einer unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV gewährten…
Der in Absatz 1 genannte Zinssatz gilt während des gesamten Zeitraums bis zum Tag der Rückzahlung. Liegt jedoch mehr als ein Jahr zwischen dem Tag, an dem die…
Werden Mittel entgegen § 8 Absatz 3 zu früh angewiesen, so kann der Bund für die Zeit von der Auszahlung bis zur zweckentsprechenden Verwendung Zinsen…
Werden Mittel entgegen § 8 Absatz 3 zu früh angewiesen, so kann der Bund für die Zeit von der Auszahlung bis zur zweckentsprechenden Verwendung Zinsen…
Angesichts des Ziels, die vor der rechtswidrig gewährten Beihilfe bestehende Situation wiederherzustellen und entsprechend der gängigen Finanzpraxis sollte der…
Die Rückforderung einer Beihilfe dient dazu, die vor der rechtswidrig gewährten staatlichen Beihilfe bestehende Situation wiederherzustellen. Um für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.