Art. 31 32004R0805
Änderung der Anhänge
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 31a delegierte Rechtsakte zur Änderung der Anhänge zu erlassen, um die Formblätter zu aktualisieren.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 31a delegierte Rechtsakte zur Änderung der Anhänge zu erlassen, um die Formblätter zu aktualisieren.