Art. 4 Abs. 8 32004R0866Behandlung der Waren aus den Landesteilen, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt
Absatz 7 hat keine Auswirkungen auf die Mehrwertsteuer-Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften.
Erwägungsgrund 1 32013R0685VERORDNUNG (EU) Nr. 685/2013 DES RATES vom 15. Juli 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 über eine Regelung nach Artikel 2 des Protokolls Nr. 10 zur Beitrittsakte in Bezug auf Waren, die aus den Landesteilen unter der tatsächlichen Kontrolle der Regierung der Republik Zypern verbracht und nach der Durchfuhr durch die Landesteile, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt, wieder in jene Landesteile zurückverbracht werden
In der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 werden besondere Bestimmungen für Waren, Dienstleistungen und Personen festgelegt, die die Trennungslinie zwischen den…
Erwägungsgrund 1 32005R0293VERORDNUNG (EG) Nr. 293/2005 DES RATES vom 17. Februar 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 über eine Regelung nach Artikel 2 des Protokolls Nr. 10 zur Beitrittsakte in Bezug auf die Landwirtschaft und Reiseerleichterungen beim Überschreiten der Trennungslinie
In der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 werden besondere Bestimmungen für Waren, Dienstleistungen und Personen festgelegt, die die Trennungslinie zwischen den…
Erwägungsgrund 1 32008R0587VERORDNUNG (EG) Nr. 587/2008 DES RATES vom 16. Juni 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 über eine Regelung nach Artikel 2 des Protokolls Nr. 10 zur Beitrittsakte in Bezug auf Regeln für den Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehr über die grüne Linie in Zypern
In der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 des Rates werden besondere Bestimmungen für Waren, Dienstleistungen und Personen festgelegt, die die Trennungslinie zwischen…
Art. 5 Abs. 3 32004R0866Waren, die in die Landesteile versandt werden, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt
Warenlieferungen sind nicht gemäß Artikel 15 Absätze 1 und 2 der Richtlinie 77/388/EWG von der Steuer befreit.