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Nach Durchführung des Gemeinschaftsprogramms benennt die Kommission eine Gruppe unabhängiger Sachverständiger, die über die Durchführung dieser Verordnung Bericht erstatten, die Ergebnisse bewerten und Empfehlungen erarbeiten soll. Der Bericht dieser Gruppe wird dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss mit den Bemerkungen der Kommission übermittelt.
Nach dem 31. Dezember 2027, spätestens aber bis zum 31. Dezember 2029, führt die Kommission eine abschließende Evaluierung des Programms auf der Grundlage…
Am Ende der Durchführung des Programms, spätestens jedoch vier Jahre nach Ablauf des in Artikel 1 genannten Zeitraums, erstellt die Kommission einen…
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen die Zwischen-…
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen die gemäß…
Die Kommission veröffentlicht und verbreitet die Ergebnisse dieser Bewertungen zusammen mit ihren Bemerkungen und legt sie dem Europäischen Parlament, dem Rat,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.