Erwägungsgrund 52 32021R0695
Gegebenenfalls sollte das Programm die besonderen Merkmale der gemäß Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) anerkannten Gebiete in äußerster Randlage entsprechend der vom Rat begrüßten Mitteilung der Kommission vom 24. Oktober 2017 mit dem Titel „Eine verstärkte und erneuerte Partnerschaft mit den Gebieten in äußerster Randlage der EU“ berücksichtigen.