Erwägungsgrund 5 32004R0879
Die Bewertung des Antrags auf Zulassung des neuen Verwendungszwecks dieses Zusatzstoffes hat ergeben, dass die in der Richtlinie 70/524/EWG genannten Bedingungen für eine vorläufige Zulassung erfüllt sind.
Die Bewertung des Antrags auf Zulassung des neuen Verwendungszwecks dieses Zusatzstoffes hat ergeben, dass die in der Richtlinie 70/524/EWG genannten Bedingungen für eine vorläufige Zulassung erfüllt sind.