Erwägungsgrund 6 32004R0879
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Wissenschaftliches Gremium für Zusatzstoffe, Erzeugnisse und Stoffe in der Tierernährung) gab am 27. Januar 2004 eine befürwortende Stellungnahme zur Unbedenklichkeit des Zusatzstoffes ab, wenn er unter den im Anhang zur vorliegenden Verordnung genannten Bedingungen für die Tierkategorie Milchkühe verwendet wird.