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Der Ausschuss berät den Rat und die Kommission in Bezug auf die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen der multilateralen fiskalpolitischen Überwachung im Sinne der Artikel 121, 126 und 136 AEUV.
Für die Zwecke des Absatzes 1 wird der Ausschuss
eine zeitnahe Ex-post-Bewertung der Umsetzung des haushaltspolitischen Steuerungsrahmens der Union bereitstellen;
im Hinblick auf den künftigen haushaltspolitischen Kurs beraten, der für das Euro-Währungsgebiet als Ganzes angemessen ist, sowie zu den nationalen haushaltspolitischen Kursen, die ihn im Rahmen der Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts auf angemessene Weise stützen würden;
auf Ersuchen der Kommission oder des Rates Stellungnahmen zur Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie zur Verlängerung der allgemeinen Ausweichklausel gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) 2024/1263 abgeben;
eng mit unabhängigen finanzpolitischen Institutionen gemäß Artikel 8a der Richtlinie 2011/85/EU zusammenarbeiten;
Vorschläge für die künftige Entwicklung der finanzpolitischen Rahmenvorschriften abgeben.
Das Sekretariat des Ausschusses unterrichtet den Rat oder die Kommission unverzüglich über die an den Ausschuss gerichteten Beratungsersuchen des jeweiligen anderen Organs.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.