Erwägungsgrund 16 32013R0473
Die Mitgliedstaaten sollten die Euro-Gruppe und die Kommission im Voraus über ihre Planung für die Emission von Schuldtiteln unterrichten, um ihre Schuldenaufnahme besser zu koordinieren.
Die Mitgliedstaaten sollten die Euro-Gruppe und die Kommission im Voraus über ihre Planung für die Emission von Schuldtiteln unterrichten, um ihre Schuldenaufnahme besser zu koordinieren.