Art. 16 32005R0111Die zuständigen Behörden können eine Ausfuhrgenehmigung aussetzen oder widerrufen, immer wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Stoffe zur unerlaubten…
Art. 15 Buchst. d 32005R0111der begründete Verdacht besteht, dass die betreffenden Stoffe zur unerlaubten Herstellung von Suchtstoffen oder psychotropen Stoffen bestimmt sind.
Art. 26 Abs. 1 32005R0111Unbeschadet der Artikel 11 bis 25 und der Absätze 2 und 3 des vorliegenden Artikels untersagen die zuständigen Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten die…
§ 2 Abs. 1 BtMAHVBetäubungsmittel-Außenhandelsverordnung
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat die Einfuhrgenehmigung zu versagen, wenn die Einfuhr des Betäubungsmittels an ein Geldinstitut zur…
Art. 10 Abs. 2 Buchst. c 32004R0273VERORDNUNG (EG) Nr. 273/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Februar 2004 betreffend Drogenausgangsstoffe (Text von Bedeutung für den EWR)
gegebenenfalls Sendungen aufhalten und beschlagnahmen können, um zu verhindern, dass bestimmte nicht erfasste Stoffe zur unerlaubten Herstellung von…