Erwägungsgrund 15 32005R0111
Diese Verordnung achtet die Grundrechte und folgt den Grundsätzen, die insbesondere in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt werden -
Diese Verordnung achtet die Grundrechte und folgt den Grundsätzen, die insbesondere in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt werden -