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Die zu erwartenden Auswirkungen sind damit so bedeutsam, dass im Interesse der Gemeinschaft für die Einfuhren bestimmter Schuhwaren mit Ursprung in China eine vorherige gemeinschaftliche Überwachung eingeführt werden sollte, um statistische Informationen zu erhalten, die eine zeitnahe Analyse der Einfuhrtrends ermöglichen. Betroffen sind vor allem Schuhe mittlerer und hoher Qualität, die zu einem bedeutenden Teil noch in der Gemeinschaft hergestellt und daher als empfindliche Waren eingestuft werden können. Eine vorherige Überwachung mittels eines automatischen, bis 31. Januar 2006 anzuwendenden Einfuhrlizenzverfahrens würde am schnellsten ein klares Bild von den kurzfristigen Folgen der Abschaffung der betreffenden Kontingente zeichnen, wohingegen jede nachträgliche Überwachung erst nach einiger Zeit aussagekräftige Daten liefert.
Die Überführung bestimmter, in Anhang I aufgeführter Schuhwaren mit Ursprung in der Volksrepublik China in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft…
Um einen Überblick über die Entwicklung der Einfuhren von Schuhwaren zu erhalten, ist ferner ein System der nachträglichen, bei den Zollstellen angesiedelten…
Da die üblichen Marktbedingungen für alle Schuhwaren dieselben sind, wird erwartet, dass die Einfuhren durch die kürzlich erfolgte Liberalisierung ähnlich stark…
Im Zeitraum 2000-2003 sind die Einfuhren von Schuhwaren mit Ursprung in der Volksrepublik China, für die keine Kontingente gelten, stark gestiegen, und zwar…
Die Kontingentierungsregelung für Schuhwaren gemäß der Verordnung (EG) Nr. 427/2003 des Rates vom 3. März 2003 über einen befristeten warenspezifischen…
Die Waren der Kapitel 1 bis 24 mit Ursprung in begünstigten Ländern können zur Verhinderung von Störungen auf dem Gemeinschaftsmarkt einem besonderen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.