Erwägungsgrund 1 32005R0117
Die Kontingentierungsregelung für Schuhwaren gemäß der Verordnung (EG) Nr. 427/2003 des Rates vom 3. März 2003 über einen befristeten warenspezifischen Schutzmechanismus für die Einfuhren mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 519/94 des Rates über die gemeinsame Regelung der Einfuhren aus bestimmten Drittländern ist am 1. Januar 2005 ausgelaufen.