Erwägungsgrund 5 32005R2023VERORDNUNG (EG) Nr. 2023/2005 DER KOMMISSION vom 12. Dezember 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 3199/93 über die gegenseitige Anerkennung der Verfahren zur vollständigen Denaturierung von Alkohol für Zwecke der Verbrauchsteuerbefreiung
Gegen die gemeldeten Vorschriften wurden keine Einwände erhoben.
Art. 5 Abs. 2 Buchst. b 32009L0041RICHTLINIE 2009/41/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Mai 2009 über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
die begründete Annahme besteht, dass die Bewertung nicht mehr dem neuesten wissenschaftlichen und technischen Kenntnisstand entspricht.
Art. 5 Abs. 4 Buchst. b 32006L0114RICHTLINIE 2006/114/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2006 über irreführende und vergleichende Werbung (kodifizierte Fassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
außerdem die Veröffentlichung einer berichtigenden Erklärung zu verlangen.
Erwägungsgrund 21 32006L0125Mit dieser Richtlinie sollten die Abweichungen und Änderungen zu diesen allgemeinen Regeln erlassen und erweitert werden, sofern dies angemessen ist.
Art. 10 Abs. 1 Buchst. c 32008R1099VERORDNUNG (EG) Nr. 1099/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Oktober 2008 über die Energiestatistik (Text von Bedeutung für den EWR)
Änderungen der Regelungen für die Übermittlung (Artikel 5 Absatz 3);
Art. 5 Abs. 1 Nr. 5 31970L0157Gegebenenfalls Bemerkungen: siehe Addendum