Erwägungsgrund 13 32010R1095
Die Behörde sollte die Auswirkung ihrer Tätigkeiten auf Wettbewerb und Innovation innerhalb des Binnenmarkts, auf die globale Wettbewerbsfähigkeit der Union, die finanzielle Integration und auf die neue Strategie der Union für Wachstum und Beschäftigung angemessen berücksichtigen.