Art. 17 32004R2222VERORDNUNG (EG) Nr. 2222/2004 DES RATES vom 19. November 2004 über die Verwaltung der Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse aus der Ukraine (Text von Bedeutung für den EWR)
Kann in einem in Artikel 14 genannten Fall die Frage der abweichenden Einreihung nicht nach Artikel 15 gelöst werden, so entscheidet die Kommission nach Artikel…
Art. 17 32005R1440Kann in einem in Artikel 14 genannten Fall die Frage der abweichenden Einreihung nicht nach Artikel 15 gelöst werden, so entscheidet die Kommission nach Artikel…
Art. 17 32005R1899Kann in einem in Artikel 14 genannten Streitfall die Frage der abweichenden Einreihung nicht nach Artikel 15 gelöst werden, so entscheidet die Kommission gemäß…
Art. 10 32002D0602Kann in einem in Artikel 7 genannten Fall die Frage der abweichenden Einreihung nicht nach Artikel 9 gelöst werden, so entscheidet die Kommission nach Artikel…
Art. 9 32004R2222VERORDNUNG (EG) Nr. 2222/2004 DES RATES vom 19. November 2004 über die Verwaltung der Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse aus der Ukraine (Text von Bedeutung für den EWR)
Auf Veranlassung der Kommission oder eines Mitgliedstaates prüft der Fachbereich Zolltarifliche und statistische Nomenklatur des durch die Verordnung (EWG) Nr.…