Erwägungsgrund 3 32005R1459
Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 sieht die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Zusatzstoffs zu ändern, und zwar nach einer Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachfolgend „die Behörde“ genannt) zu der Frage, ob eine Zulassung die in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen noch erfüllt.