Erwägungsgrund 6 32005R1459
Daher muss der Höchstgehalt von Jod-I in Futtermitteln für die beiden entsprechenden Tierarten, d. h. für Milchkühe und Legehennen, abgesenkt werden, um das Risiko schädlicher Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu verringern.