Erwägungsgrund 2 32003R0209
Im Rahmen des Interimsabkommen wurden für die Einfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Ursprung in Libanon in die Gemeinschaft im Rahmen von Gemeinschaftszollkontingenten Zollzugeständnisse in Form von Zollsenkungen oder Nullzollsätzen gewährt.