Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das mit der Verordnung (EG) Nr. 2165/2001 eröffnete Zollkontingent für die Einfuhren von löslichem Kaffee des KN-Codes 2101 11 11 zum Nullzollsatz ist ab dem 1. Januar 2006 geschlossen. Ab dem 1. Januar 2006 kommt löslicher Kaffee des KN-Codes 2101 11 11 gleich welchen Ursprungs nicht mehr für ein zollfreies Zollkontingent in Betracht.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.