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Die Verordnung (EG) Nr. 2200/96 des Rates vom 28. Oktober 1996 über die gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse , die Verordnung (EG) Nr. 2202/96 des Rates vom 28. Oktober 1996 zur Einführung einer Beihilferegelung für Erzeuger bestimmter Zitrusfrüchte und die Verordnung (EG) Nr. 2111/2003 der Kommission vom 1. Dezember 2003 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 2202/96 des Rates zur Einführung einer Beihilferegelung für Erzeuger bestimmter Zitrusfrüchte sehen Kontrollen vor, um die Einhaltung der Gemeinschaftsvorschriften im Sektor Obst und Gemüse zu gewährleisten. Gemäß diesen Verordnungen sollte die Regierung der Republik Zypern anhand geeigneter Kontrollen sicherstellen, dass die unter die vorliegende Verordnung fallenden Erzeugnisse nicht für Ausfuhrerstattungen oder Interventionsmaßnahmen in Betracht kommen.
Die gemeinschaftliche Beihilferegelung für Erzeuger bestimmter Zitrusfrüchte gründet sich auf Verträge zwischen anerkannten oder gemäß der Verordnung (EG) Nr.…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 634/2004 der Kommission sind Übergangsmaßnahmen zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2202/96 und der Verordnung (EG) Nr.…
Da die Höhe der Erstattungen für die Ausfuhr von Zitrusfrüchten aus der Gemeinschaft niedrig ist, ist das Risiko betrügerischer Praktiken im Rahmen der in…
Die folgenden Verordnungen für den Sektor Obst und Gemüse sind hinfällig geworden und sollten daher im Interesse der Rechtssicherheit aufgehoben werden:…
Erzeugerorganisationen in der Tschechischen Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und der Slowakei (nachstehend „die…
Bereits geltende Kontrollmaßnahmen sollten berücksichtigt werden, vor allem jene, die mit der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 der Kommission vom 15. April 1999…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.