Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die gemeinschaftliche Beihilferegelung für Erzeuger bestimmter Zitrusfrüchte gründet sich auf Verträge zwischen anerkannten oder gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2200/96 des Rates vom 28. Oktober 1996 über die gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse vorläufig anerkannten Erzeugerorganisationen und Verarbeitern.
Die Verordnung (EG) Nr. 2200/96 des Rates vom 28. Oktober 1996 über die gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse , die Verordnung (EG) Nr. 2202/96 des…
Die in den Verordnungen (EG) Nr. 2201/96 und (EG) Nr. 2202/96 des Rates vom 28. Oktober 1996 zur Einführung einer Beihilferegelung für Erzeuger bestimmter…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 634/2004 der Kommission sind Übergangsmaßnahmen zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2202/96 und der Verordnung (EG) Nr.…
Erzeugerorganisationen in der Tschechischen Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und der Slowakei (nachstehend „die…
Um solchen Erzeugerorganisationen so weit wie möglich zu erlauben, in den Genuss der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2202/96 zu kommen, wobei gleichzeitig…
Gemäß Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 2111/2003 setzen Erzeugerorganisationen und Verarbeiter, die die Beihilferegelung in Anspruch nehmen möchten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.