Erwägungsgrund 14 32013R0229
Die Politik der Union zugunsten der örtlichen Produktion der kleineren Inseln des Ägäischen Meeres, die mit der Verordnung (EG) Nr. 1405/2006 eingeführt worden ist, betrifft eine Vielzahl von Erzeugnissen und Maßnahmen zur Förderung von deren Erzeugung, Vermarktung oder Verarbeitung. Diese Maßnahmen haben sich als wirksam erwiesen und den Fortbestand der landwirtschaftlichen Tätigkeiten sowie deren Ausbau gewährleistet. Die Union sollte diese Produktion, die einen wesentlichen Faktor für das ökologische, soziale und wirtschaftliche Gleichgewicht auf den kleineren Inseln des Ägäischen Meeres darstellt, auch weiterhin fördern. Die Erfahrung hat gezeigt, dass — wie bei der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums — eine verstärkte Partnerschaft mit den örtlichen Behörden die Möglichkeit bietet, die besonderen Probleme der Inseln gezielter anzugehen. Die Fördermaßnahmen zugunsten der örtlichen Erzeugung sollten daher über das Förderprogramm fortgesetzt werden, das zum ersten Mal mit der Verordnung (EG) Nr. 1405/2006 festgelegt wurde. In diesem Zusammenhang sollte der Erhaltung des traditionellen landwirtschaftlichen Erbes und der traditionellen Merkmale der Produktionsmethoden und örtlicher und biologischer Erzeugnisse besonderes Gewicht beigemessen werden.