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Die sich aus der Einbehaltung der Rohtabakprämie für die Ernte 2005 ergebenden Mittel des gemeinschaftlichen Tabakfonds stehen für die Finanzierung der Umstellungsmaßnahmen im Jahr 2006 zur Verfügung.
In diesem Zusammenhang sollten auch die Bestimmungen angepasst werden, die für die Berechnung des kumulierten Betrags der Gemeinschaftsfördermittel für…
Die besonderen Maßnahmen zur Umstellung der Tabakerzeugung auf andere Kulturen werden aus dem gemeinschaftlichen Tabakfonds finanziert, der mit Artikel 13 der…
Die aus dem Fonds finanzierten Umstellungsmaßnahmen umfassen spezifische Einzelmaßnahmen und Maßnahmen von allgemeinem Interesse zur Umstellung der…
Mit dieser Verordnung werden die Voraussetzungen für die Finanzierung von Maßnahmen in den beiden in Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2075/92…
Durch die Maßnahmen gemäß Artikel 13 gefördert werden können Rohtabakerzeuger, die für die Ernte 2005 über eine Quote gemäß Artikel 24 der Verordnung (EG) Nr.…
Der kumulierte Betrag der vom einzelnen Erzeuger für alle Maßnahmen gemäß Artikel 13 zu beziehenden Gemeinschaftsfördermittel setzt sich wie folgt zusammen: a)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.