Erwägungsgrund 1 32005R1972
Gemäß Artikel 13 des Anhangs XII des Statuts hat Eurostat am 1. September 2005 den Bericht über die versicherungsmathematische Bewertung des Versorgungssystems für das Jahr 2005 vorgelegt, durch die die in dem genannten Anhang aufgeführten Parameter aktualisiert werden. Aus dieser Bewertung geht hervor, dass der zur Sicherstellung des versicherungsmathematischen Gleichgewichts des Versorgungssystems erforderliche Beitragssatz 10,3 % des Grundgehalts beträgt.