Erwägungsgrund 10 32005R1974
Somit existiert eine wissenschaftliche Grundlage für die Überprüfung der Altersgrenze für das Entfernen bestimmter SRM bei Rindern, vor allem hinsichtlich der Wirbelsäule. Angesichts der Entwicklung der Infektiosität im Zentralnervensystem während der Inkubationszeit, der Altersstruktur von Rindern mit positivem BSE-Befund und der geringeren Exposition von nach dem 1. Januar 2001 geborenen Rindern kann die Altersgrenze für das Entfernen der Wirbelsäule, einschließlich der Spinalganglien, von Rindern als spezifiziertes Risikomaterial auf 24 Monate erhöht werden. Diese Altersgrenze kann vor dem Hintergrund des Seuchenverlaufs überprüft werden.