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Es ist sicherzustellen, dass diese Bewertungen auch nach 2006, also nach Ablauf des in der Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 des Rates vorgesehenen Zeitraums für die Zuschussfähigkeit der Ausgaben im Rahmen von Sapard, durchgeführt und finanziert werden können.
Die Vorschriften über die Zuschussfähigkeit und die Kontrolle der Unterstützung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 finden weiterhin Anwendung.
Aus den Bestimmungen von Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 2759/1999 der Kommission vom 22. Dezember 1999 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr.…
Die Ex-post-Bewertungen der jeweiligen Sapard-Programme gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 2759/1999 der Kommission sowie die Zahlungen für Vorhaben, für…
Aus den Bestimmungen von Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 2759/1999 der Kommission vom 22. Dezember 1999 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr.…
„(2) Die Ex-post-Bewertungen der jeweiligen Sapard-Programme gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 2759/1999 der Kommission sowie die Zahlungen für Vorhaben,…
Die Regeln für die Zuschussfähigkeit der Ausgaben sind im Sapard-Programm festgelegt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.