Erwägungsgrund 2 32007R0248
Gemäß Artikel 29 der Akte über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens werden für den Fall, dass sich der Zeitraum für mehrjährige Mittelbindungen im Rahmen des Sapard-Programms für bestimmte Maßnahmen über das letzte für Zahlungen im Rahmen von Sapard zulässige Datum hinaus erstreckt, noch bestehende Mittelbindungen im Programm 2007—2013 für die Entwicklung des ländlichen Raums abgewickelt.