Erwägungsgrund 11 32005R2036
Die Verwendung der Enzymzubereitung Endo-1,4-beta-Xylanase aus Trichoderma longibrachiatum (ATCC 2105) und Subtilisin aus Bacillus subtilis (ATCC 2107) wurde für Masthühner durch die Verordnung (EG) Nr. 943/2005 der Kommission für unbestimmte Zeit zugelassen. Zur Unterstützung eines Antrags auf Erweiterung der Zulassung der Verwendung dieser Enzymzubereitung auf Enten wurden neue Daten vorgelegt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat zur Verwendung dieser Zubereitung eine Stellungnahme abgegeben, wonach diese Zubereitung keine Gefahr für diese zusätzliche Tierkategorie darstellt. Die Bewertung hat ergeben, dass die in Artikel 9e Absatz 1 der Richtlinie 70/524/EWG genannten Bedingungen für die Zulassung dieser Zubereitung zu diesem Verwendungszweck erfüllt sind. Die Verwendung dieser Enzymzubereitung gemäß Anhang III sollte daher für vier Jahre zugelassen werden.