Erwägungsgrund 12 32005R2036
Die Verwendung der Enzymzubereitung Endo-1,4-beta-Xylanase aus Trichoderma longibrachiatum (ATCC 2105), Endo-1,3(4)-beta-Glucanase und Alpha-Amylase aus Bacillus amyloliquefaciens (DSM 9553), Subtilisin aus Bacillus subtilis (ATCC 2107) und Polygalacturonase aus Aspergillus aculeatus (CBS 589.94) wurde für Masthühner durch die Verordnung (EG) Nr. 418/2001 vorläufig zugelassen. Zur Unterstützung eines Antrags auf Erweiterung der Zulassung der Verwendung dieser Enzymzubereitung auf Enten und Legehennen wurden neue Daten vorgelegt. Die EFSA hat zur Verwendung dieser Zubereitung für die beiden Tierkategorien eine Stellungnahme abgegeben, in der sie zu dem Schluss kommt, dass diese Zubereitung keine Gefahr für diese Tierkategorien darstellt. Die Bewertung hat ergeben, dass die in Artikel 9e Absatz 1 der Richtlinie 70/524/EWG genannten Bedingungen für die Zulassung dieser Zubereitung zu diesem Verwendungszweck erfüllt sind. Die Verwendung dieser Enzymzubereitung für Enten und Legehennen gemäß Anhang III sollte daher für vier Jahre zugelassen werden.