Erwägungsgrund 8 32005R2036
Die Verwendung der Enzymzubereitung Endo-1,3(4)-beta-Glucanase aus Trichoderma reesei (CBS 526.94) wurde für Masthühner erstmals durch die Verordnung (EG) Nr. 2374/98 der Kommission vorläufig zugelassen. Zur Unterstützung eines Antrags auf Zulassung dieser Enzymzubereitung auf unbegrenzte Zeit wurden neue Daten vorgelegt. Die Bewertung hat gezeigt, dass die in Artikel 3a der Richtlinie 70/524/EWG für eine derartige Zulassung aufgeführten Bedingungen erfüllt sind. Die Verwendung dieser Enzymzubereitung gemäß Anhang II sollte daher auf unbegrenzte Zeit zugelassen werden.