Erwägungsgrund 1 32005R2037
Der Zusatzstoff Lasalocid-A-Natrium (Avatec 15 %) wurde unter bestimmten Bedingungen gemäß der Richtlinie 70/524/EWG des Rates zugelassen. Er ist derzeit durch die Verordnung (EG) Nr. 2430/1999 der Kommission in der Gruppe „Kokzidiostatika“ für Truthühner und durch die Verordnung (EG) Nr. 1455/2004 der Kommission für Junghennen und Masthähnchen zugelassen. Dieser Zusatzstoff ist auf der Grundlage von Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 als bereits bestehendes Produkt gemeldet worden und unterliegt den Überprüfungen und Verfahren gemäß dieser Bestimmung.