Erwägungsgrund 5 32005R2037
In dem Gutachten kommt die Behörde zu dem Schluss, dass nicht damit zur rechnen sei, dass die neue Formulierung zusätzliche Gefahren oder Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt mit sich bringt, und dass die neue Formulierung die Stabilität von Lasalocid-A-Natrium nicht beeinträchtigt.