Erwägungsgrund 3 32005R2038
Die Regeln für die Verwaltung der für 2006 festgesetzten Höchstmengen sollten vor Beginn des Kontingentsjahrs festgelegt werden, um die Kontinuität des Handels nicht zu stören.
Die Regeln für die Verwaltung der für 2006 festgesetzten Höchstmengen sollten vor Beginn des Kontingentsjahrs festgelegt werden, um die Kontinuität des Handels nicht zu stören.