Erwägungsgrund 7 32005R2038
Um die Höchstmengen optimal auszunutzen, kann ein Wirtschaftsbeteiligter nach der 50 %igen Ausnutzung einer Einfuhrgenehmigung einen neuen Antrag auf Erteilung einer Einfuhrgenehmigung stellen, sofern innerhalb der Höchstmengen noch Mengen verfügbar sind.