Art. 4 32005R2104
Mit Wirkung vom 1. Juli 2005 wird der Betrag der monatlichen Vergütung bei Elternurlaub gemäß Artikel 42a des Statuts auf 822,06 EUR bzw. für allein Erziehende auf 1096,07 EUR festgesetzt.
Mit Wirkung vom 1. Juli 2005 wird der Betrag der monatlichen Vergütung bei Elternurlaub gemäß Artikel 42a des Statuts auf 822,06 EUR bzw. für allein Erziehende auf 1096,07 EUR festgesetzt.