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Einem Luftfahrtunternehmen, für das eine Betriebsuntersagung gilt, könnte die Ausübung von Verkehrsrechten bei der Nutzung eines einschließlich Besatzung gemieteten Flugzeugs (Wet-Lease) eines Luftfahrtunternehmens, für das keine Betriebsuntersagung gilt, gestattet werden, wenn die geltenden Sicherheitsnormen eingehalten werden.
Luftfahrtunternehmen, die in einem oder mehreren Mitgliedstaaten über keine Rechte zur Nutzung des Luftraums verfügen, können trotzdem in die Gemeinschaft…
Unbeschadet des Artikels 4 Buchstabe c kann ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft über ein oder mehrere Luftfahrzeuge verfügen, für die es eine Dry-Lease-…
„Wet-Lease-Vereinbarung“ (Vereinbarung über das Ver- oder Anmieten mit Besatzung) ist eine Vereinbarung zwischen Luftfahrtunternehmen, wonach das Luftfahrzeug…
„Betriebsuntersagung“ die Ablehnung, die Aussetzung, den Widerruf oder die Beschränkung der Betriebserlaubnis oder technischen Genehmigung für ein…
Ist gegen ein Luftfahrtunternehmen eine Betriebsuntersagung erlassen worden, so sollten angemessene Schritte eingeleitet werden, um dieses Luftfahrtunternehmen…
Um einen übermäßigen Gebrauch von Leasing-Vereinbarungen für in Drittländern eingetragene Luftfahrzeuge, insbesondere Wet-Lease-Vereinbarungen, zu vermeiden,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.