Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens und zur Aufhebung des Artikels 9 der Richtlinie 2004/36/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Eine gemeinschaftliche Liste der Luftfahrtunternehmen, die den geltenden Sicherheitskriterien nicht genügen, sollte den Fluggästen zur Kenntnis gebracht werden, um eine höchstmögliche Transparenz herzustellen. Diese gemeinschaftliche Liste sollte auf gemeinsamen Kriterien beruhen, die auf Gemeinschaftsebene erstellt werden.
Erwägungsgrund 2 32005R2111Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen