Erwägungsgrund 27 32005R0027
Um den Lebensunterhalt der Fischer in der Gemeinschaft sicherzustellen, müssen diese Fischereien am 1. Januar 2005 eröffnet werden. Wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit ist es unerlässlich, eine Ausnahme von der Sechswochenfrist nach Abschnitt I Nummer 3 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über die Rolle der einzelstaatlichen Parlamente in der Europäischen Union zu gewähren —