Erwägungsgrund 26 32005R0027
Auf ihrer 23. Jahrestagung hat die CCAMLR 2004 die einschlägigen Fanggrenzen für durch CCAMLR-Vertragsparteien befischte Bestände gebilligt. Die CCAMLR hat außerdem die Teilnahme von Fischereifahrzeugen der Gemeinschaft an der Versuchsfischerei auf Dissostichus spp. im Untergebiet FAO 88.1 und in den Divisionen 58.4.1, 58.4.2, 58.4.3a) und 58.4.3b) genehmigt und die betreffenden Fangtätigkeiten von den Fang- und Beifanggrenzen sowie bestimmten technischen Maßnahmen abhängig gemacht. Diese Grenzen und technischen Maßnahmen sollten ebenfalls Anwendung finden.