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Für den Seezungenbestand im westlichen Ärmelkanal sowie für den südlichen Seehecht und den Kaisergranatbestand ist eine vorläufige Regelung zur Steuerung des Fischereiaufwands erforderlich. Für die Kabeljaubestände im Kattegat, in der Nordsee, im Skagerrak, im westlichen Ärmelkanal, in der Irischen See und westlich von Schottland ist die bestehende Regelung zur Steuerung des Fischereiaufwands anzupassen.
Für die Seezungenbestände im westlichen Ärmelkanal ist eine befristete Aufwandsregelung erforderlich. Die Aufwandsregelungen für die Kabeljaubestände im…
Wissenschaftliche Gutachten empfehlen die Annahme eines Wiederauffüllungsplans für die Seezungenbestände im westlichen Ärmelkanal. Es sollte eine befristete…
Bei den Aufwandsregelungen für die Kabeljaubestände in der Nordsee, im Skagerrak und im westlichen Ärmelkanal, in der Irischen See und westlich von Schottland…
Bei den Aufwandsregelungen für die Kabeljaubestände in der Nordsee, im Skagerrak und im westlichen Ärmelkanal, in der Irischen See und westlich von Schottland…
Für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Januar 2005 gelten für die Bewirtschaftung der Kabeljaubestände im Kattegat, in der Nordsee, im östlichen Ärmelkanal, im…
Schweden hat Angaben über die Kabeljaufänge durch eine Gruppe von Fischereifahrzeugen übermittelt, die im Skagerrak und Kattegat mit einem Selektionsgitter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.