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Für die Seezungenbestände im westlichen Ärmelkanal ist eine befristete Aufwandsregelung erforderlich. Die Aufwandsregelungen für die Kabeljaubestände im Kattegat, in der Nordsee, im Skagerrak und im westlichen Ärmelkanal, in der Irischen See und westlich von Schottland und für die Seehecht- und Kaisergranatbestände in den ICES-Bereichen VIIIc und IXa müssen angepasst werden.
Wissenschaftliche Gutachten empfehlen die Annahme eines Wiederauffüllungsplans für die Seezungenbestände im westlichen Ärmelkanal. Es sollte eine befristete…
Bei den Aufwandsregelungen für die Kabeljaubestände in der Nordsee, im Skagerrak und im westlichen Ärmelkanal, in der Irischen See und westlich von Schottland…
Bei den Aufwandsregelungen für die Kabeljaubestände in der Nordsee, im Skagerrak und im westlichen Ärmelkanal, in der Irischen See und westlich von Schottland…
Für den Seezungenbestand im westlichen Ärmelkanal sowie für den südlichen Seehecht und den Kaisergranatbestand ist eine vorläufige Regelung zur Steuerung des…
Für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Januar 2005 gelten für die Bewirtschaftung der Kabeljaubestände im Kattegat, in der Nordsee, im östlichen Ärmelkanal, im…
Vom 1. Februar 2006 bis zum 31. Januar 2007 gelten die Aufwandsbeschränkungen und begleitenden Bedingungen gemäß — Anhang IIa für die Bewirtschaftung bestimmter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.