Erwägungsgrund 4 32012D0838BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2012 über die Annahme der Regeln zur Gewährleistung einer einheitlichen Prüfung der Existenz und des rechtlichen Status sowie der operativen und finanziellen Leistungsfähigkeit von Teilnehmern an indirekten Maßnahmen, die durch eine Finanzhilfe des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration und des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich gefördert werden (Text von Bedeutung für den EWR) (2012/838/EU, Euratom)
Es ist notwendig, diese Regeln zu ändern, damit eine einheitliche Anwendung und Auslegung gewährleistet sind; hierzu muss auf spezifische Fälle eingegangen…
Erwägungsgrund 4 32007R0496VERORDNUNG (EG) Nr. 496/2007 DER KOMMISSION vom 4. Mai 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 600/2005 hinsichtlich der Einführung eines Rückstandshöchstgehalts für den zur Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ zählenden Futtermittelzusatzstoff „Salinomax 120G“ (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EG) Nr. 600/2005 sollte entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 2 32010R0080VERORDNUNG (EU) Nr. 80/2010 DER KOMMISSION vom 28. Januar 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 718/2007 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA)
Aufgrund der in den ersten Jahren der Durchführung der IPA-Verordnung gewonnenen Erfahrungen erweist sich eine begrenzte Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr.…
Erwägungsgrund 7 32007R0850VERORDNUNG (EG) Nr. 850/2007 DER KOMMISSION vom 19. Juli 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 378/2005 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Pflichten und Aufgaben des gemeinschaftlichen Referenzlaboratoriums in Bezug auf Anträge auf Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EG) Nr. 378/2005 ist daher entsprechend zu ändern.
Erwägungsgrund 4 32010R0600VERORDNUNG (EU) Nr. 600/2010 DER KOMMISSION vom 8. Juli 2010 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Ergänzungen und Änderungen der Beispiele für verwandte Arten oder andere Erzeugnisse, für die der gleiche RHG gilt (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32010L0079RICHTLINIE 2010/79/EU DER KOMMISSION vom 19. November 2010 zur Anpassung des Anhangs III der Richtlinie 2004/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen an den technischen Fortschritt
Die Richtlinie 2004/42/EG ist entsprechend zu ändern.