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Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 847/96 werden die einzelstaatlichen Quoten für 2005 um die Menge gekürzt, die der Überschreitung der zulässigen Fangmengen entspricht. Bei der Kürzung werden auch die spezifischen Bestimmungen für in den Regelungsbereich regionaler Fischereiorganisation fallende Bestände berücksichtigt.
Auf der Grundlage von Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 werden die einzelstaatlichen Quoten für 2006 um die Menge gekürzt, die der…
Gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 werden die nationalen Quoten für 2008 um die Menge gekürzt, die der vorherigen Überschreitung der…
In der Verordnung (EG) Nr. 27/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte…
Gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 müssen die Abzüge von den nationalen Quoten für 2006 den zu viel gefischten Mengen entsprechen. Gemäß…
Die Verordnung (EG) Nr. 847/96 sieht vor, dass im Fall der Überschreitung der zulässigen Anlandungen für 2005 bei bestimmten in der Verordnung (EG) Nr.…
Gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 müssen die Abzüge von den nationalen Quoten für 2009 den zu viel gefischten Mengen entsprechen. Gemäß…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.