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Gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 müssen die Abzüge von den nationalen Quoten für 2009 den zu viel gefischten Mengen entsprechen. Gemäß Artikel 5 Absatz 2 derselben Verordnung sind bei erfolgter Überfischung der zulässigen Anlandungen im Jahr 2008 für bestimmte in den Verordnungen (EG) Nr. 2015/2006, (EG) Nr. 1404/2007, (EG) Nr. 1579/2007 und (EG) Nr. 40/2008 genannte Bestände gewichtete Abzüge von den nationalen Quoten für 2009 vorzunehmen.
Gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 müssen die Abzüge von den nationalen Quoten für 2006 den zu viel gefischten Mengen entsprechen. Gemäß…
Gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 werden die nationalen Quoten für 2008 um die Menge gekürzt, die der vorherigen Überschreitung der…
Die Verordnung (EG) Nr. 847/96 sieht vor, dass im Fall der Überschreitung der zulässigen Anlandungen für 2005 bei bestimmten in der Verordnung (EG) Nr.…
Bei einigen Mitgliedstaaten übersteigen die abzuziehenden Mengen die betreffenden Quoten für 2009. Im Sinne der Regeln von Artikel 23 Absatz 4 der Verordnung…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 847/96 werden die einzelstaatlichen Quoten für 2005 um die Menge gekürzt, die der Überschreitung der zulässigen Fangmengen…
Einige Mitgliedstaaten haben gemäß der Verordnung (EG) Nr. 847/96 beantragt, im Jahr 2005 zusätzliche Mengen aus bestimmten Beständen anlanden zu dürfen. Diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.