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Die Gründe für eine vorübergehende Rücknahme von Zollpräferenzen sollten schwerwiegende und systematische Verstöße gegen die Grundsätze, die in den in Anhang III aufgeführten Übereinkommen niedergelegt sind, einschließen, um die Ziele dieser Übereinkommen zu fördern und um sicherzustellen, dass kein begünstigtes Land unlautere Vorteile durch kontinuierliche Verstöße gegen diese Übereinkommen erzielt.
Die Präferenzregelungen im Rahmen dieser Verordnung können in folgenden Fällen für alle oder bestimmte Waren mit Ursprung in einem begünstigten Land…
Die Zollpräferenzen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2501/2001 können u. a. bei schwerwiegenden und systematischen Verstößen gegen den Grundsatz der…
Die Präferenzregelungen im Rahmen dieser Verordnung können für alle oder bestimmte Waren mit Ursprung in einem begünstigten Land bei betrügerischen Praktiken,…
Gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 980/2005 kann die in Kapitel II Abschnitt 2 genannte Sonderregelung vorübergehend zurückgenommen werden, wenn…
Aufgrund der gemäß der Gemeinsamen Erklärung V durchgeführten Analyse der maßgeblichen wirtschaftlichen Bedingungen erscheint es angebracht, die Anwendung der…
Gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 980/2005 kann die in Kapitel II Abschnitt 2 der Verordnung genannte Sonderregelung vorübergehend…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.