Art. 5 Abs. 2 32005D0854BESCHLUSS Nr. 854/2005/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Mai 2005 über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Förderung der sichereren Nutzung des Internet und neuer Online-Technologien (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kommission überwacht die Durchführung der Projekte im Rahmen des Programms. Sie bewertet die Art und Weise und die Auswirkungen der Durchführung der…
Art. 5 Abs. 2 32005D0456BESCHLUSS NR. 456/2005/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2005 über ein Mehrjahresprogramm der Gemeinschaft zur Erleichterung des Zugangs zu digitalen Inhalten sowie ihrer Nutzung und Verwertung in Europa (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kommission überwacht die Durchführung von Vorhaben im Rahmen des Programms. Sie bewertet die Art und die Wirkung der Durchführung der Vorhaben, um…
Art. 5 Abs. 3 32008D1351BESCHLUSS Nr. 1351/2008/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zum Schutz der Kinder bei der Nutzung des Internets und anderer Kommunikationstechnologien (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kommission bewertet die Art und Weise der Durchführung der Projekte sowie deren Auswirkungen, um festzustellen, ob die ursprünglichen Ziele erreicht worden…
Erwägungsgrund 11 32005D0854BESCHLUSS Nr. 854/2005/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Mai 2005 über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Förderung der sichereren Nutzung des Internet und neuer Online-Technologien (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kommission sollte für die Komplementarität und Synergie mit verwandten Gemeinschaftsinitiativen und -programmen sorgen und dabei unter anderem der Arbeit…
Erwägungsgrund 17 32009L0065RICHTLINIE 2009/65/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen und geeigneter langfristiger Kontrollmaßnahmen sollte die Kommission die Möglichkeiten zur Harmonisierung der…
Erwägungsgrund 16 32008D1351BESCHLUSS Nr. 1351/2008/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zum Schutz der Kinder bei der Nutzung des Internets und anderer Kommunikationstechnologien (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kommission sollte für die Komplementarität und Synergie mit verwandten Gemeinschaftsinitiativen und -programmen sorgen.